Steuern & Recht

Trendstudie zur EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel

Isabelle Broszat

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Die Europäische Union hat 2021 mit der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen im Online-Handel entscheidend transformiert: Das OSS-Verfahren oder Fernverkäufe sind nur einige der geltenden Rahmenbedingungen. Aber mal Hand aufs Herz: Wie tief sitzt der Steuerschmerz?

Innereuropäische Steuereinnahmen sollen im Online-Handel mittels der Reform nicht wegfallen, Händler:innen müssen sich nicht mehr in jedem einzelnen EU-Land registrieren, sondern die Versteuerung wird gebündelt abgewickelt. Die EU-Finanzämter sollen letztlich auch effizienter zusammenarbeiten können. Das europäische Umsatzsteuersystem soll also dem digitalen Zeitalter entsprechen. Ist dem aber auch so?

Wie auch im letzten Jahr möchten wir erfahren, wie die Umstellung und Gestaltung zum One-Stop-Shop (OSS) für dich als Online-Händler:in verlaufen ist:

  • Wie vollzog sich die technische Umstellung?
  • Kam es dadurch zu einem bürokratischen und administrativen Mehraufwand oder vereinfacht das Verfahren die Steuerzahlung im EU-Ausland?
  • Habt ihr Zahlungserinnerungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten?
  • Wie gut läuft eurer Ansicht nach die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten?
  • Wurdet ihr schon einmal für das OSS-Verfahren gesperrt?

Erzähl uns von deinen Erfahrungen!