Das Verpackungsgesetz – Was Online-Händler:innen darüber wissen müssen
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Verpackungen sind im Online-Handel ein Dauerthema. Nach wie vor tauchen immer wieder Fragen auf, welche Pflichten sich aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) ergeben. Das Gesetz richtet sich an alle, die gewerbsmäßig handeln und Verpackungen erstmals mit Ware befüllt in Deutschland in Verkehr bringen. Dazu zählen auch Online-Händler:innen, die ihre Produkte direkt an private Endverbraucher:innen versenden. Wir geben euch einen Überblick.
Sinn des VerpackG
Das VerpackG verfolgt das Ziel, im Sinne der Nachhaltigkeit die Recyclingquoten deutlich zu steigern, den Gedanken der Produktverantwortung zu stärken und für fairen Wettbewerb zu sorgen. Es soll sicherstellen, dass an private Endverbraucher:innen versandte Verkaufsverpackungen umweltgerecht entsorgt und recycelt werden. Zur Einhaltung des Gesetzes wurde mit der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine Kontrollinstanz etabliert, die Transparenz schafft und Verstöße ahndet.
Pflichten für Online-Händler:innen
1. Registrierungspflicht (§ 9 VerpackG)
Vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen müssen diese einmalig in der Datenbank „LUCID“ des ZSVR registriert werden. Es werden die Unternehmensdaten und die Marken der eingesetzten Verpackungen hinterlegt. Ohne gültige Registrierungsnummer ist das spätere Lizenzieren unmöglich und der Verkauf systembeteiligungspflichtiger Verpackungen untersagt.
2. Lizenzierungspflicht (Systembeteiligung, § 7 VerpackG)
Alle Verkaufs- und Umverpackungen – also alle Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen – müssen bei einem zugelassenen dualen System lizenziert werden. Dies schließt auch Polstermaterial, Klebeband und Füllmittel ein. Die Lizenzierung stellt sicher, dass die Kosten für Sammlung und Recycling anteilig von den Herstellern getragen werden. Viele duale Systeme bieten Online-Rechner an, mit denen Händler:innen ihre jährliche Verpackungsmenge schätzen und die Lizenzgebühr einfach berechnen können. Es gibt auch einige Dienstleister, die vereinfachte Lizensierungsservices anbieten.
3. Datenmeldepflicht (§ 10 VerpackG)
Parallel zur Systembeteiligung müssen die lizenzierten Mengen einmal jährlich, in der Regel am Anfang des Folgejahres, an die ZSVR gemeldet werden. Darin müssen die Materialart, die Masse und der Zeitraum der Beteiligung enthalten sein. Die Meldung dient der Kontrolle, ob Recyclingquoten erreicht werden und bildet die Grundlage für die Vollständigkeitserklärung.
4. Vollständigkeitserklärung (§ 11 VerpackG)
Erreicht ein Händler bestimmte Mengenschwellen je Materialgruppe, ist zusätzlich eine Vollständigkeitserklärung bei einem der dualen Systeme abzugeben. Sie bestätigt, dass alle relevanten Verpackungen lizenziert wurden und unterliegt stichprobenartigen Prüfungen.
Plattform- und Fulfillment-Kontrollen
Seit Juli 2022 sind Online-Marktplätze (z. B. Amazon, eBay) und Fulfillment-Dienstleister verpflichtet, die Registrierung und Lizenzierung ihrer Händler zu prüfen. Ohne Nachweis kann die Verkaufsfunktion gesperrt werden, um zu verhindern, dass unberechtigt verpackte Ware in Umlauf gelangt.
Was droht bei Verstößen?
Wer ohne Registrierung oder Systembeteiligung Verpackungen in Verkehr bringt, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 EUR. Bei Nicht-Beteiligung an einem dualen System können Strafen bis zu 200.000 EUR verhängt werden und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind ebenfalls möglich.
Zusammenfassung
Registrierung | Lizenzierung | |
Was? | Anmeldung bei der Zentralen Stelle (LUCID) | Beteiligung an einem dualen System |
Wozu? | Behördliche Erfassung & Transparenz | Finanzierung der Entsorgung und Verwertung |
Wo? | Online-Portal LUCID | Bei einem dualen System (z. B. Grüner Punkt) |
Wer? | Jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt | Jeder, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen nutzt |
Wer? | Persönlich | Persönlich (oder über einen Dienstleister) |
Wie viel? | Kostenlos | Kosten je nach Kostenmodell und Verpackungsmenge |
Ahndung von Verstößen | Vertriebsverbot, Bußgeld, Abmahnung | Vertriebsverbot, Bußgeld, Abmahnung |
Der Ansatz und der Hintergrund des VerpackG ist richtig und sinnvoll. Für Händler:innen bedeutet es jedoch erneut zusätzlichen administrativen Aufwand. Wer die genannten Pflichten im Blick behält, kann seine Verpackungsprozesse rechtskonform gestalten. Bei Nichteinhaltung des VerpackG drohen empfindliche Strafen.
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