Steuern & Recht

EU-Kommission legt Vorschlag zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems vor

Isabelle Broszat

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Die Europäische Kommission hat am 8. Dezember 2022 eine Reihe von Maßnahmen vorgelegt, um das Mehrwertsteuersystem zu modernisieren:

  • Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung
  • Umstellung auf die digitale Meldung in Echtzeit
  • Mehrwertsteuervorschriften für Plattformen für Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung von Unterkünften

Der Vorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ ist Teil einer vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Er stellt den vorläufigen Höhepunkt der seit Januar 2022 unternommenen Anstrengungen zur Vereinfachung der Einhaltung der Vorschriften und zur Verringerung von Mehrwertsteuerverlusten dar. „Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einkommensquellen für unsere Mitgliedstaaten“, sagte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni bei der Präsentation der Gesetzesvorhaben.

Den Mitgliedstaaten sind im Jahr 2020 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 93 Mrd. EUR entgangen. Dies geht aus den aktuellen Zahlen zur Mehrwertsteuerlücke hervor. Dabei sind ein Viertel der fehlenden Einnahmen direkt auf Mehrwertsteuerbetrug im Zusammenhang mit Handel innerhalb der EU zurückzuführen. Dies soll die Reform nun ändern. Die Maßnahmen betreffen die Behandlung der Plattformwirtschaft, die Mehrwertsteuermeldepflichten und elektronische Rechnungsstellung sowie die einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung.

Digitalisierung als Chance begreifen und fördern

Mehrwertsteuerregelungen in der EU sind für Unternehmen noch immer mit einem großen Aufwand verbunden. Dies gilt insbesondere für klein und mittelständische Unternehmen sowie jene, die grenzüberschreitend tätig sind oder in andere Länder expandieren wollen. Daher sollen die lokalen Registrierungen für Mehrwertsteuerzwecke abgelöst und ein EU-weites Digital Reporting System eingeführt werden.

„Single VAT Registration“: Keine lokalen Registrierungen mehr

Unternehmen, die in verschiedenen EU-Staaten handeln, sollen sich künftig für die gesamte EU nur in einem Land für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen. Damit wird das bestehende One-Stop-Shops-Verfahren (OSS) erweitert, und es entfallen die lokalen Registrierungen. Das soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, die sonst hohe Verwaltungskosten zahlen müssten. Registrierungs- und Verwaltungskosten in Höhe von etwa 8,7 Mrd. EUR sollen nach Einschätzungen der EU-Kommission in den nächsten zehn Jahren gespart werden. Dieser neue Regelungsrahmen ist für den 01.01.2025 geplant.

Digitales Meldesystem in Echtzeit

Weiterhin sollen Unternehmen künftig jede grenzübergreifende Handelstransaktion in Echtzeit über elektronische Rechnungen melden. Dies sei für eine bessere Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug erforderlich, insbesondere um den innergemeinschaftlichen Karussellbetrug wirksamer zu bekämpfen. Die Mitgliedstaaten erhielten so einen sofortigen Zugang zu Daten über grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU. Vom Karussellbetrug spricht man, wenn Unternehmen Waren aus einem anderen Mitgliedstaat mehrwertsteuerfrei einführen, sie mit Mehrwertsteuer verkaufen und dann die Differenz behalten. Durch die Umstellung auf ein digitales Meldesystem werde auch für die Annäherung der bestehenden nationalen Systeme in der gesamten EU gesorgt.

Aktualisierte Mehrwertsteuervorschriften bei Onlineplattformen zum Mieten von Wohnungen 

Onlineplattformen zum Mieten von Wohnung wie Airbnb oder Booking werden verpflichtet, künftig die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Finanzämter abzuführen, wenn der bzw. die Wohnungsanbieter:in dies nicht getan hat. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Wohnungsanbieter:innen Kleinunternehmer:innen sind und sie daher keiner Pflicht zur Umsatzsteuererklärung unterliegen. Die Kommission rechnet dadurch mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 6,6 Milliarden Euro pro Jahr.

„Eine neue Ära für das Mehrwertsteuersystem in der EU“

Die Reformen stellen die umfassendste Modernisierung der Mehrwertsteuer in Europa seit der Errichtung des Binnenmarktes Anfang 1993 dar. „Mit den heutigen Vorschlägen wird eine neue Ära für das Mehrwertsteuersystem der EU eingeläutet“, betonte Gentiloni. Nun werden sich im nächsten Schritt der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament im üblichen Gesetzgebungsverfahren mit den Maßnahmen befassen.