Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer & Co. – E-Commerce-Steuern kurz erklärt
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Wenn du dich als Online-Händler:in mit den Themen Steuern, Steuergesetz und Steuerrecht befasst hast, dann weißt du: Es ist kompliziert. E-Commerce-Steuern gehören zu den verzwicktesten und herausforderndsten Themen, die es im Bereich Steuern gibt. Dieser Beitrag verschafft dir jedoch einen verständlichen ersten Überblick. Im Folgenden werden dir E-Commerce-Steuern kurz erklärt sowie die zentralen Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer nähergebracht. So steuerst du bald schon weitaus sicherer durchs Paragrafendickicht.
Umsatzsteuer und was sonst noch? Diese E-Commerce Steuern gibt es
Als Online-Händler:in bist du selbstständige:r Unternehmer:in und musst Steuern zahlen. Namentlich führst du Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer ab.
Wie für alle Unternehmer:innen gilt auch für dich: Den Gewinn, den du aus deinem Online-Handel erzielst, musst du besteuern. Im Gegenzug kannst du alle Ausgaben, die du für deinen Online-Shop tätigst, als Betriebsausgaben abziehen. Die Gewerbesteuer wird aber erst erhoben, wenn dein Gewinn den Betrag von 24.500 Euro überschreitet. Zahlst du Gewerbesteuer, wird diese anteilig auf die Einkommensteuer angerechnet.
Umsatzsteuer musst du dagegen auf deine Umsätze zahlen. Diese wird – im Unterschied zur Gewerbe- und Einkommensteuer – auch dann fällig, wenn du nicht die Absicht hast, mit deiner Tätigkeit Gewinne zu erzielen.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Für dich als Unternehmer:in gibt es keinen Unterschied zwischen den beiden Begriffen. Sie bezeichnen im Grunde dasselbe. Allerdings müsste man in Deutschland korrekterweise nur von der Umsatzsteuer sprechen, denn es gibt nur ein Umsatzsteuergesetz, aber kein Mehrwertsteuergesetz. Dennoch spricht man häufig umgangssprachlich von der Mehrwertsteuer – auch weil es EU-weit üblich ist, von einer Mehrwertsteuer zu sprechen. In Großbritannien ist es beispielsweise die „Value Added Tax“, in Frankreich die „Taxe sur la Valeur Ajoutée“.
Für dich als Händler:in ist entscheidend, dass nicht du selbst, sondern deine Endkund:innen die Umsatzsteuer zahlen, nämlich über den Bruttopreis deiner Waren und Leistungen. Den Nettoerlös behältst du, der Bruttoaufschlag geht ans Finanzamt. In diesem Sinne reichst du die Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer also an die Endverbraucher:innen weiter.
Bei wie viel Prozent liegt die Umsatzsteuer?
Der Regelsteuersatz liegt bei 19 Prozent auf den Nettowert. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz beträgt 7 Prozent und wird beispielsweise auf Bücher, Broschüren, land- und forstwirtschaftliche Produkte sowie Lebensmittel (außer Getränke und Gaststättenumsätze) erhoben. Im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes wurden beziehungsweise sind die Steuersätze bis zum Ende des Jahres 2022 allerdings reduziert.
Umsatzsteuer für Händler:innen: Was ist umsatzsteuerpflichtig, was ist umsatzsteuerfrei?
Generell gilt: Umsatzsteuer musst du auf alle Umsätze aus deinen Online-Verkäufen zahlen – es sei denn, du machst von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Kleinunternehmer:in bist du, wenn du im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erzielt hast und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftest. In diesem Fall musst du keine Umsatzsteuer abführen und keine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Allerdings hast du auch keinen Vorsteuerabzug beim Finanzamt.
Was ist der Vorsteuerabzug?
Als Unternehmer:in kannst du die Umsatzsteuern, die auf sogenannte Eingangsleistungen (zum Beispiel Lieferungen an deinen Shop) anfallen, vom Finanzamt zurückfordern. Das nennt man den Vorsteuerabzug. Wirtschaftsgüter und Leistungen von anderen Unternehmer:innen kannst du also grundsätzlich umsatzsteuerfrei erwerben. Allein die Umsatzsteuer auf Leistungen an Verbraucher:innen ist zu entrichten.
Bist du dagegen umsatzsteuerpflichtig, musst du in der Regel auch Umsatzsteuer abführen. Ob und wo du die Steuer abführen musst, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:
- Sind deine Kund:innen Unternehmer:innen oder Verbraucher:innen? Bei Verbraucher:innen fällt deutsche Umsatzsteuer an.
- Sitzen deine Kund:innen in Deutschland oder im EU-Ausland? Verkaufst du an Verbraucher:innen in einem Land innerhalb der EU, ist die Lieferung umsatzsteuerbefreit. Sind dein:e Kund:innen Unternehmer:innen im EU-Ausland, muss die Lieferung dort besteuert werden (Versandhandelsregelung).
- Wie viele Umsätze hast du im jeweiligen Land erwirtschaftet (sog. Lieferschwelle)? Die Versandhandelsregelung findet keine Anwendung, wenn deine Umsätze die Lieferschwelle nicht überschreiten.
Je nach Konstellation musst du also Umsatzsteuer in Deutschland beziehungsweise dem jeweiligen Land abführen, oder aber die Lieferung ist für dich steuerfrei.
Was musst du bei der Umsatzsteuer beachten?
Zum einen musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Je nachdem, wo und an wen du verkaufst und ob du die jeweilige Lieferschwelle überschreitest, hast du weitere To-dos. Du musst:
- dich umsatzsteuerlich registrieren,
- eventuell in anderen Ländern Umsatzsteuererklärungen abgeben,
- deine Rechnungen anders stellen und
- eine zusammenfassende Meldung einreichen.
Damit du es einfacher hast, kannst du von vereinfachenden Verfahren Gebrauch machen, zum Beispiel dem One-Stop-Shop-Verfahren.
Was ist One-Stop-Shop?
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) wurde zur Vereinfachung eingeführt. Bist du für das Verfahren registriert, kannst du die Umsatzsteuer für alle Umsätze insgesamt an einer einzigen Stelle, dem Bundeszentralamt für Steuern, abführen. Hier erklärst du für jedes Quartal die Steuer in Form der OSS-Meldung.
Besonderheiten gibt es, wenn du deine Waren über eine Verkaufsplattform wie Amazon oder eBay verkaufst. Wenn du
- Warenlager in anderen Staaten hast,
- ein Programm wie „Fulfillment by Amazon“ nutzt oder
- die Waren umlagerst,
gelten andere Regeln.
Besonders wichtig ist, dass du deine Rechnungsstellung und Buchhaltung so weit optimierst, dass Datenschnittstellen vorhanden sind, Daten automatisch integriert werden und es zu keinen Fehlern kommt. Nur so minimierst du den Aufwand und erfüllst steuerliche Pflichten optimal. Hierbei unterstützt dich fynax gern.
Was musst du bei E-Commerce Steuern innerhalb der EU beachten?
Für Online-Händler:innen, die innerhalb der EU Waren verkaufen, gab es im Juli 2021 eine maßgebliche Änderung: Verkaufst du innerhalb der EU an Privatkund:innen, musst du in diesem Land Umsatzsteuer abführen, wenn du eine bestimmte Lieferschwelle überschreitest. Diese war bisher unterschiedlich je nach Land und reichte von 35.000 Euro bis hin zu 100.000 Euro.
Seit Juli 2021 gilt eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro pro Kalenderjahr innerhalb der gesamten EU. Überschreitest du diese Grenze für alle Verkäufe ins EU-Ausland, musst du in den jeweiligen Ländern Umsatzsteuer abführen.
Was ist beim E-Commerce in Drittländern zu beachten?
Verkaufst du an Verbraucher:innen, die in einem Land außerhalb der EU oder des EWR sitzen, handelt es sich um sogenannte Ausfuhrlieferungen. Diese sind grundsätzlich von der deutschen Umsatzsteuer befreit. Du musst dazu allerdings nachweisen, dass eine solche Ausfuhrlieferung vorliegt. Außerdem musst du auf deiner Rechnung vermerken, dass die Lieferung umsatzsteuerfrei ist.
Fazit
Japp, Steuerrecht ist kompliziert. Um E-Commerce-Steuern zu verstehen, reicht ein einziges Steuergesetz nicht aus. Und um E-Commerce-Steuern so zu erledigen, dass du dich als Online-Händler:in auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst, brauchst du smarte Tools und ein zuverlässiges Steuerprogramm. Idealerweise holst du dir Unterstützung von auf E-Commerce-Steuern spezialisierten Steuerberater:innen. Sie kennen Steuern, Steuerrecht und Steuergesetze rund um E-Commerce aus dem Effeff und helfen dir, typische Fallstricke zu vermeiden. Das Team von fynax steht jederzeit gern an deiner Seite und berät dich zu allen Fragen rund um Umsatzsteuer, Steuerrecht & Co.
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