Das Onlinezugangsgesetz im Vermittlungsausschuss
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Der Bundestag hat einen wegweisenden Schritt für die Digitalisierung Deutschlands vollzogen und im Februar den Gesetzesentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verabschiedet. Diese Neuerungen markieren einen Meilenstein in der Verwaltungsdigitalisierung und unterstreichen die Bemühungen der Bundesregierung, die Verwaltung zu modernisieren, Digitalisierungshemmnisse abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich zu stärken. Jetzt ist das Gesetz für digitale Verwaltung allerdings im Bundesrat gescheitert. Als Reaktion darauf will die Ampelkoalition nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen.
Was sieht die neue Version des Onlinezugangsgesetzes vor?
Ein entscheidendes Element der OZG-Änderung ist die Einführung der „BundID“ als das zentrale Bürger:innenkonto für alle in Deutschland. Dies ermöglicht nicht nur eine einheitliche Identifikation, sondern auch eine digitale Antragstellung und Kommunikation mit Behörden sowie die digitale Zustellung von Bescheiden. Dadurch wird der Gang zum Amt für viele Anliegen überflüssig. Gleichzeitig gestalten sich Verwaltungsprozesse deutlich effizienter und benutzer:innenfreundlicher. Das „Once-Only-Prinzip“ wird die lästige „Zettelwirtschaft“ beenden, indem es ermöglicht, dass erforderliche Nachweise elektronisch bei den zuständigen Behörden abgerufen werden können, sofern der/die Antragsteller:in zustimmt. Das vereinfacht den Prozess der Antragstellung erheblich und spart Zeit und Ressourcen für alle Beteiligten.
Für Unternehmen und juristische Personen bringt das neue Gesetz ebenfalls wegweisende Änderungen mit sich: Die Einführung eines digitalen Organisationskontos für Verwaltungsleistungen wird es Unternehmen ermöglichen, diese Leistungen einfach, sicher und transparent online abzuwickeln. Des Weiteren werden „digital only“-Angebote für unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen des Bundes verpflichtend, was wiederum die Digitalisierung in der Wirtschaft weiter vorantreiben wird. Um die Digitalisierung zu vereinheitlichen und zu beschleunigen, werden verbindliche technische Standards und einheitliche Schnittstellen vorgegeben. Die Standardisierung von Ende-zu-Ende-Digitalisierung wird angestrebt, um medienbruchfreie Verwaltungsverfahren zu gewährleisten und die Effizienz der Verwaltung zu steigern.
Bundesrat lehnt Änderung des Onlinezugangsgesetzes ab
Die Erweiterung des OZG soll den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzer:innenfreundliche und vollständig digitale Verfahren schaffen. Dies würde zu mehr Standardisierung und einem breiten Onlineangebot an Verwaltungsleistungen führen. Nach dem erfolgreichen Beschluss des Bundestages hielt die Zuversicht über den Gesetzesbeschluss jedoch nicht lange an: Ende März bremste der Bundesrat die Verwaltungsdigitalisierung aus, indem eine Mehrheit überraschend gegen den Gesetzesentwurf stimmte. Nun will die Bundesregierung über das OZG-Änderungsgesetz nachverhandeln und der Gesetzesentwurf geht im nächsten Schritt in den Vermittlungsausschuss.
„Deutschland braucht eine moderne und digitale Verwaltung. Unser Gesetz ist ein sehr wichtiger Schritt dahin“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Daher sei es wichtig, jetzt im Vermittlungsausschuss mit den Ländern schnell eine Lösung zu finden. Schließlich gehe es darum, Bürgerinnen und Bürgern den Gang zum Amt zu ersparen und einheitliche digitale Verfahren zu ermöglichen. Außerdem gehe es darum, Unternehmen mit vollständig digitalen Verfahren von viel Bürokratie zu befreien.