Online-Handel: „Ich denke, dass zukünftig ein ganz großer Schwerpunkt auf dieser Branche liegen wird.“ – Steuerberater Jürgen Schott im fynax-Interview
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Von der Kanzlei ETL Schmidt & Partner in Lutherstadt Wittenberg aus berät Steuerberater Jürgen Schott Mandant:innen aus den verschiedensten Branchen. Seit 2019 liegt ein besonderer Fokus auf dem Online-Handel. In unserem fynax-Interview erzählt er uns, was ihm an dieser Branche so fasziniert.
Welche Rolle nimmst du in eurer Kanzlei ein?
Ich bin sozusagen ein Fünftel unserer Kanzleileitung: insgesamt sind wir fünf Partner und auf die unterschiedlichsten Branchensysteme spezialisiert – unter anderem auf den Pflege-, Gastronomie- und Hotellerie-Bereich. Ebenfalls sehr stark in unserem Fokus ist mit Felix1 und eben auch mit fynax die digitale Steuerberatung, bei der wir ausschließlich E-Commerce-Mandate betreuen. Das ist mittlerweile auch ein Hauptpfeiler für uns, für den wir inzwischen mehrere Mitarbeiter beschäftigen.
Wie viele Steuerberater:innen bzw. Mitarbeiter:innen beschäftigt ihr?
Neben uns fünf geschäftsführenden Steuerberatern haben wir außerdem 30 Mitarbeiter und drei Auszubildende in der Kanzlei. Und da ist natürlich alles vom Finanzbuchhalter bis zur Jahresabschluss-Kraft dabei.
Seit wann bist du mit deiner Kanzlei Teil von fynax und wieso habt ihr euch dafür entschieden?
Letztendlich ist das historisch bedingt in der Lutherstadt Wittenberg gewachsen: Die Kanzleigründerin Frau Simone Vahle und wir sind schon immer sehr ETL verbunden gewesen. Und als sich fynax als neue Branchenspezialisierung angeboten hat, wollten wir von Anfang an mit dabei sein. Also haben wir begonnen, die E-Commerce Branche bei uns zu implementieren und die ersten Mandate dort zu betreuen. Das macht bis heute Spaß, vor allem da der Sektor immer weiterwächst. Ich denke, dass zukünftig nicht nur bei uns in der Kanzlei ein ganz großer Schwerpunkt auf dieser Branche liegen wird.
Was macht eine gute Steuerberatung für dich aus?
Das setzt sich ja schon aus dem Wort zusammen: Steuern und Beratung. Das heißt, der Fokus sollte natürlich auf der Beratung liegen, nicht nur auf der reinen Deklaration und dem Steuerrecht. Das Steuerrecht ist immer sehr vielfältig und in den unterschiedlichsten Bereichen im Wandel. Durch gesetzliche Vorgaben, die Rechtsprechung und Verwaltung entwickelt es sich ständig weiter und bleibt interessant. Das führt aber gleichzeitig auch zu Besonderheiten und Herausforderungen, gerade in der Beratung, diese Strömungen und Neuerungen umzusetzen, an den Mandanten heranzutragen und dann zu prüfen.
Was macht den Bereich E-Commerce so spannend? Und welche Besonderheiten haben Online-Händler:innen im Vergleich zu stationären Händler:innen zu beachten?
E-Commerce ist einer der an stärksten wachsenden Märkten, die wir haben. Letztendlich gibt es super viele junge Unternehmen und viele Start-ups, die den Markt bereichern, auch wenn viele genauso schnell wieder verschwinden. Die Besonderheit ist, dass man keinen stationären Handel mehr braucht. Dadurch hat sich der Handel um ein Vielfaches vereinfacht. Ich kann meinen Shop, übertrieben gesagt, vom Küchentisch aus betreiben. Dropshipping zum Beispiel bedeutet letztendlich, dass ich keine Lagerhaltung mehr brauche; ich führe meine Einkäufe erst aus, nachdem ich diese über das Internet verkauft habe. Es ist ein schnelllebiger und schnell wachsender Markt mit vielen Onlineshops sowie Onlineportalen mit den unterschiedlichsten Angeboten.
Welche Besonderheiten gibt es in der Beratung von E-Commerce-Unternehmen?
Ja, da denke ich insbesondere an die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer gehört nämlich nicht dem Unternehmer, sondern immer den Fiskalbehörden. Die Grundformel besteht aus der gesetzeskonformen Deklaration. Aus unserer Sicht müssen wir den Mandanten sensibilisieren, dass er gerade bei grenzüberschreitendem Handel erkennt, dass eben auch andere Fiskalbehörden – möglicherweise ausländische – Ansprüche erheben können.
Bei der Beratung achten wir besonders darauf, was für den Mandanten betriebswirtschaftlich sinnvoll sein kann und auf welche Neuerungen der Unternehmer proaktiv reagieren muss, denn der Konkurrenzgedanke schwingt natürlich auch immer mit. Aus unserer Sicht ist die steuerliche Herausforderung bei Online-Händlern schlichtweg immer gegeben, weil diese Märkte immer stärker „cross-border“ aufgestellt sind. Das heißt grenzüberschreitend innerhalb der Union, aber gegebenenfalls natürlich auch gegenüber Drittstaaten, sodass es dann umsatzsteuerlich eine Herausforderung sein kann. Und genau diese Punkte sind dann in unserem Fokus: Inlands- und Auslandshandel, grenzüberschreitende Prozesse richtig zu erkennen und richtig zu steuern. Das ist unsere Aufgabe und Verantwortung den Mandaten gegenüber.