Steuern & Recht

Gegen die Wegwerfgesellschaft: EU-Kommission will Recht auf Reparatur

Isabelle Broszat

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Erst gekauft und schon wieder entsorgt – vom Mobiltelefon über den Drucker bis zum Fernseher: Wo viel gekauft wird, gibt es auch viel Müll, vor allem Elektromüll. Das Problem: oft ist eine Reparatur umständlich oder nicht möglich. Von dieser Wegwerfkultur will die Europäische Union weg und plant das Reparieren von Geräten für Verbraucher:innen leichter zu gestalten und so gleichzeitig 18,5 Mio. Tonnen Treibhausgase und 3 Mio. Tonnen Müll in 15 Jahren zu vermeiden.


Recht auf Reparatur: Kommission führt neue Verbraucher:innenrechte für einfache Reparaturen ein

Wer kennt das nicht: Das Bad steht unter Wasser, weil die Waschmaschine kaputtgegangen ist. Die Diagnose der/des Techniker/in: Eine Reparatur lohne sich nicht, lieber eine Neue besorgen, denn zusätzlich seien diese deutlich energiesparender. Doch weggeworfene Produkte sind häufig noch gebrauchsfähige Waren und können meist auch noch repariert werden. Jährlich entstehen so rund 35 Mio. Tonnen unnötiger Abfall, 30 Mio. Tonnen verschwendeter Ressourcen und 261 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen in der EU, wie die kürzlich durchgeführte Eurobarometer-Umfrage zeigt. 

Die EU plant schon seit längerer Zeit Verbraucher:innen aus dieser Misere zu befreien und will ihnen über die jetzt schon geltenden Gewährleistungsrechte hinaus ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur Hand geben. Der Vorschlag der EU-Kommission soll ebenfalls die Ziele des European Green Deals unterstützen.

Anreize für eine Reparatur

  • Für Verbraucher:innen soll es einfacher und kostengünstiger werden, Waren zu reparieren, anstatt sie ersetzen zu lassen, wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist oder die Ware verschleißbedingt nicht mehr funktionsfähig ist.
  • Damit will der EU-Gesetzgeber eine höhere Nachfrage für den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig für Hersteller:innen und Verkäufer:innen Anreize schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
  • Sind Produkte nach dem EU-Recht technisch reparierbar, so sollen Verbraucher:innen einen Anspruch gegenüber den Hersteller:innen haben, das Gerät reparieren zu lassen. 
  • Hersteller:innen unterliegen der Informationspflicht und müssen Verbraucher:innen unterrichten, welche Produkte sie eigenständig reparieren müssen.
  • Matchmaking-Reparaturplattform im Internet: Weiterhin soll eine Plattform Verbraucher:innen die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufer:innen von überholten Geräten in der Region erleichtern und damit die Sichtbarkeit von Reparaturbetrieben erhöht werden.
  • Europäisches Formular für Reparaturinformationen: Reparaturbetriebe müssen ein europäisches Formular für Reparaturinformationen bereitstellen, das Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis schafft sowie Verbraucher:innen den Vergleich von Reparaturangeboten erleichtert.
  • Europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen: Verbraucher:innen soll dabei geholfen werden, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten. 

Aus dem Parlament, das bereits wiederholt ein Recht auf Reparatur gefordert hatte, kam Zuspruch zu dem Vorschlag, wie der Spiegel berichtet. Der Kommissionsvorschlag muss neben dem Europäischen Parlament und auch vom Rat angenommen werden.