DAC7: Für mehr Steuergerechtigkeit auf Handelsplattformen
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Den nächsten Urlaub samt Hotel, Mietauto und passenden Outfits buchen: Waren und Dienstleistungen sind zu jeder Zeit nur einen Klick entfernt. Vertrieben werden sie auf digitalen Plattformen. Doch den EU-Mitgliedstaaten entgingen jährlich Milliarden Euro an Steuern, da die Internetunternehmen ihre Umsätze durch den E-Commerce nicht meldeten, beteuern die Mitgliedstaaten. Daher sollen digitale Plattformen ab Januar 2023 stärker in die Pflicht genommen werden. Die EU verspricht sich eine Verbesserung der Steuertransparenz und zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 33 Mrd. Euro.
Datenaustausch zwischen Online-Plattformen und Behörden optimieren
Um Besteuerungslücken zu schließen, sollen Plattformbetreiber:innen mit Sitz, Ort der Geschäftsleitung oder Betriebsstätte innerhalb der EU, Einkünfte von Anbieter:innen an die zuständigen Finanzbehörden melden. Hiermit setzen die EU-Mitgliedstaaten die sogenannte DAC7-Richtlinie um. Dies soll Transparenz über geschäftliche Aktivitäten auf digitalen Plattformen sicherstellen und eine steuerliche Bewertung der Transaktionen möglich machen.
Der Begriff „digitale Plattformen“ ist bewusst weiter gefasst, um Software, Website oder mobile Anwendungen abzudecken, die es Verkäufer:innen ermöglicht, sich direkt oder indirekt mit potenziellen Käufer:innen in Verbindung zu setzen und sog. Relevante Tätigkeiten auszuüben. Die EU und Deutschland setzen dabei den Fokus vor allem auf E-Commerce-Plattformen. Dazu zählen insbesondere die Vermietung von Immobilien, „Ridesharings“, die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren.
Was genau bedeutet das für mein E-Commerce Unternehmen?
Um es in einem Wort auf den Punkt zu bringen: Informationsaustausch. Denn die Richtlinie verpflichtet E-Commerce Unternehmen umfangreiche Informationen zu Transaktionen, Einkünften und Verkäufer:innen der jeweiligen Plattformen offenzulegen und an die zuständigen Finanzbehörden weiterzugeben. Eine Zusammenfassung dieser Informationen muss dann einmal jährlich in Form einer Jahreserklärung an die nationalen Finanzämter gemeldet werden, um eine steuerliche Bewertung der Transaktionen möglich zu machen.
Fazit
DAC7 bringt mit dieser Richtlinie eine wichtige Neuerung in den E-Commerce Sektor. Bis Anfang des nächsten Jahres müssen sich E-Commerce Betreiber:innen mit wichtigen Fragen auseinandersetzen: Fällt meine E-Commerce Plattform unter die Meldepflicht? Wie genau gestaltet sich der nationale Informationsaustausch und die Datenbeschaffung der zuständigen Finanzbehörden? Und müssen auch die eigenen AGBs an die neue EU-Verordnung angepasst werden?
Es liegt nun an den betroffenen Betreiber:innen selbst, die richtigen Schritte einzuleiten, um ihr E-Commerce Unternehmen rechtskonform im Rahmen von DAC7 zu gestalten.
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