Wichtige Änderungen für Online-Händler:innen bei Amazons Reverse Charge
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Amazon ist und bleibt einer der beliebtesten Marktplätze für Online-Händler:innen in Deutschland. Für diejenigen unter euch, die über Amazon verkaufen, ändert sich ab dem 1. August 2024 die Art und Weise, wie ihr die Vorsteuer verbuchen müsst. Die neue Regelung betrifft insbesondere die Anwendung des sogenannten Reverse-Charge-Verfahrens. Umso wichtiger ist es daher, sich jetzt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Verfahren zu verschaffen. Wir haben für euch die wichtigsten Punkte herausgesucht und zusammengefasst.
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Beim Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG), auch bekannt als „Umkehr bzw. Verlagerung der Steuerschuld“, wird die Umsatzsteuer nicht vom Leistungserbringer Amazon selbst, sondern von den Leistungsempfänger:innen abgeführt. Das betrifft vor allem Dienstleistungen, wie zum Beispiel Werbeleistungen, Fulfillment-Gebühren o.Ä. und bedeutet, dass Online-Händler:innen die Umsatzsteuer auf die von Amazon in Rechnung gestellten Gebühren selbst berechnen und an das Finanzamt abführen müssen.
Umstellung der Abrechnung: Was genau ändert sich ab August 2024?
Bislang wurden Amazon-Gebühren über die luxemburgische Niederlassung von Amazon abgerechnet, wodurch das eben erwähnte Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kam. Ab August 2024 wird Amazon jedoch in den meisten Ländern, in denen Händler:innen ihren Sitz haben, über lokale Niederlassungen abrechnen – so auch in Deutschland.
Das bedeutet auch, dass Leistungen an deutsche Online-Händler:innen mit der deutschen Umsatzsteuer abgerechnet werden müssen, welche die Händler:innen wiederum im Rahmen ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer abziehen oder sich erstatten lassen können.
Die wichtigste Auswirkung der Umstellung ist jedoch, dass das Reverse-Charge-Verfahren in vielen Fällen dann nicht mehr zur Anwendung kommt. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer auf Amazon-Gebühren in der Rechnung ausgewiesen und von Händler:innen direkt an das Finanzamt abgeführt werden muss. Gleichzeitig dürfte auch der Bedarf an Liquidität der Online-Händler:innen steigen, denn auch wenn man sich mit zeitlichem Versatz die Umsatzsteuer als Vorsteuer erstatten lassen kann, ist die zusätzliche finanzielle Belastung gegeben.
Was müssen Online-Händler:innen jetzt beachten?
Händler:innen sollten sich auf die neue Regelung gut vorbereiten und prüfen, welche Auswirkungen diese auf ihre Steuerabrechnung hat. Gegebenenfalls müssen auch die Buchhaltungssysteme angepasst und Mitarbeiter:innen entsprechend geschult werden.
Die Umstellung der Abrechnung bei Amazon bringt für viele Online-Händler:innen einige wichtige Änderungen mit sich. Um eine reibungslose Umstellung gewährleisten zu können, sollten Händler:innen sich daher frühzeitig zur Thematik informieren, die notwendigen Anpassungen vornehmen und in ihren Arbeitsprozess integrieren.
Bei weiterführenden oder konkreten Fragen zu Amazons Reverse Charge wäre es in jedem Fall ratsam, sich an spezialisierte Steuerberater:innen zu wenden.