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Die neue Bezahlkarte für Geflüchtete – was Online-Händler:innen jetzt wissen müssen

Fatih-Kağan Taşkoparan

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Im März einigte sich die Ampelkoalition auf einen gemeinsamen Entwurf einer Gesetzesgrundlage für die bundesweite Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber:innen. Der Deutsche Bundestag stimmte nun vergangene Woche diesem Entwurf zu: Die Bezahlkarte soll Kommunen und Behörden entlasten, den Verwaltungsaufwand reduzieren und Überweisungen der staatlichen Unterstützung in die Herkunftsländer unterbinden. Wie die Bezahlkarte für Online-Zahlungen eingesetzt wird, haben wir für euch recherchiert.

Was ändert sich mit der neuen Bezahlkarte?

Bisher erfolgte die Auszahlung der staatlichen Unterstützung bar und direkt bei den jeweiligen Behörden oder Aufnahmeeinrichtungen vor Ort. Das soll sich jetzt ändern: mit der neuen Bezahlkarte soll das Geld direkt an die zuständigen Banken überwiesen werden, die dann wiederum die Konten der jeweiligen Karten aufladen. In Form einer Prepaid-Debitkarte kann die Karte dann in stationären Geschäften und für die Bargeldabhebung genutzt, aber auch online eingesetzt werden. Doch wie genau funktioniert das? Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung der Karte? Und was müssen vor allem Online-Händler:innen dabei beachten?

Die Einschränkungen

Ganz generell sind Zusatzfunktionen oder Einschränkungen Ländersache. Die technische Abwicklung dagegen soll einheitlich geregelt werden. Im Grundsatz einigte sich die Ampelkoalition allerdings auf die folgenden Punkte:

  • Online-Überweisungen oder Karte-zu-Karte-Überweisungen sind nicht möglich
  • Nutzung der Karte im Ausland ist nicht möglich
  • Überziehen der Karte bzw. eine Kontobindung ist nicht möglich
  • Onlineeinkäufe können prinzipiell getätigt werden
  • Onlineeinkäufe außerhalb der EU werden nach Möglichkeit ausgeschlossen
  • Bargeldabhebung ist nur im Inland möglich

Die Nutzung der Bezahlkarte im Online-Handel

Die Bezahlkarte kann prinzipiell im Online-Handel genutzt werden und unterscheidet sich in der Zahlungsabwicklung nicht von anderen Prepaid-Debitkarten. Das heißt, die Zahlungsabwicklung für Online-Händler:innen erfolgt ganz wie gewohnt. Verstöße gegen Nutzungseinschränkungen der Karte sind grundsätzlich nicht möglich, da etwaige Einschränkungen bereits im Vorfeld technisch konfiguriert werden. Die Ampelkoalition arbeitet in diesem Zusammenhang mit Unternehmen und Dienstleister:innen wie Givve oder Paycenter zusammen, die wiederum für die technische Konfiguration und Bereitstellung der Bezahlkarten zuständig sind. Beispielsweise ist Paycenter für die Bereitstellung der Karten in Bayern und weiteren Kommunen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg zuständig. Die Vergabe der Aufträge erfolgt öffentlich.