DAC7: Für mehr Steuergerechtigkeit auf Handelsplattformen
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Den nächsten Urlaub samt Hotel, Mietauto und passenden Outfits buchen: Waren und Dienstleistungen sind zu jeder Zeit nur einen Klick entfernt. Vertrieben werden sie auf digitalen Plattformen. Doch den EU-Mitgliedstaaten entgingen jährlich Milliarden Euro an Steuern, da die Internetunternehmen ihre Umsätze durch den E-Commerce nicht meldeten. Im Zuge der DAC7-EU-Richtlinie und im Rahmen des daraus resultierenden Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) werden digitale Plattformen deshalb seit Januar 2023 bereits stärker in die Dokumentationspflicht genommen.
Datenaustausch zwischen Online-Plattformen und Behörden optimieren
Um Besteuerungslücken zu schließen, werden Plattformbetreiber:innen, mit Sitz, Ort der Geschäftsleitung oder Betriebsstätte innerhalb der EU verpflichtet, Einkünfte von Anbieter:innen an die zuständigen Finanzbehörden zu melden. Hiermit setzen die EU-Mitgliedstaaten die sogenannte DAC7-Richtlinie um. Dies soll Transparenz über geschäftliche Aktivitäten auf digitalen Plattformen sicherstellen und eine steuerliche Bewertung der Transaktionen möglich machen.
Der Begriff „digitale Plattformen“ ist bewusst weiter gefasst, um Software, Webseiten oder mobile Anwendungen abzudecken, die es Verkäufer:innen ermöglichen, sich direkt oder indirekt mit potenziellen Käufer:innen in Verbindung zu setzen und sog. „Relevante Tätigkeiten“ auszuüben. Die EU und Deutschland setzen dabei den Fokus vor allem auf E-Commerce-Plattformen. Dazu zählen insbesondere die Vermietung von Immobilien, „Ridesharing“, die Erbringung persönlicher Dienstleistungen und der Verkauf von Waren.
Was genau bedeutet das für mein E-Commerce-Unternehmen und für mich als Online-Händler:in?
Um es in einem Wort auf den Punkt zu bringen: Informationsaustausch. Denn die Richtlinie verpflichtet E-Commerce-Unternehmen umfangreiche Informationen zu Transaktionen, Einkünften und Verkäufer:innen der jeweiligen Plattformen offenzulegen und an die zuständigen Finanzbehörden weiterzugeben. Eine Zusammenfassung dieser Informationen muss dann einmal jährlich in Form einer Jahreserklärung an die nationalen Finanzämter gemeldet werden, um eine steuerliche Bewertung der Transaktionen möglich zu machen.
Generell gilt: Alle gewerblichen Nutzer:innen bzw. Einzelhändler:innen müssen von den Plattformen mit einer Übersicht über die getätigten Verkäufe an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. Davon sind vor allem Plattformen wie eBay, Amazon, Airbnb oder Facebook Marketplace betroffen. Es gibt aber gewisse Grundvoraussetzungen, die bei privaten Verkäufer:innen erfüllt sein müssen, bevor die Daten auch an das Finanzamt weitergeleitet werden: Das Steuertransparenzgesetz greift bei Privatverkäufer:innen erst dann, wenn mehr als 30 Verkäufe und mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös pro Kalenderjahr erwirtschaftet wurden. In diesem Fall werden die folgenden Daten der Verkäufer:innen an das Finanzamt gemeldet:
- Name
- Adresse
- Bankverbindung
- Steuer-ID
- Verkaufserlöse, sowie Gebühren und Provisionen der jeweiligen Plattform
Aktuelles und Meldefrist 2025
Zum 31. Januar 2025 müssen Plattformbetreiber:innen ihre Meldung für das Jahr 2024 an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Nach gegenwärtigem Stand wird keine Fristverlängerung zur Abgabe der Meldung gewährleistet. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es inhaltlich nur wenige Änderungen: Betreiber:innen müssen aber insbesondere berücksichtigen, dass sie Meldedaten von Anbieter:innen, die über mehrere Konten auf der Plattform verfügen, konsolidiert melden müssen. Außerdem müssen Plattformen – auch wenn sie ausschließlich von nicht-meldepflichtigen Nutzer:innen genutzt werden – ihre Meldepflicht überprüfen. Nur eine behördliche Feststellung nach §11 PStTG bestätigt das Entfallen der Abgabepflicht.
Ein manueller Upload der Daten ist nicht möglich, Plattform-Betreiber:innen müssen wie auch im Vorjahr die elektronische Schnittstelle zum BZSt einrichten und nutzen. Für weiterführende Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz könnt ihr euch hier informieren.
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