Steuern & Recht

Online-Händler:innen aufgepasst: Amazon ändert die Spielregeln bei FBA-Rückerstattungen

Fatih-Kağan Taşkoparan

Diesen Artikel teilen

Was passiert eigentlich, wenn deine Waren in einem Versandzentrum verloren gehen? Und wie geht man als Online-Händler:in am besten damit um? Bisweilen musste bei verloren gegangenen Warensendungen ein manueller Antrag für die Rückerstattung gestellt werden. Das soll sich jetzt ändern: Ab Januar 2025 greift in Deutschland und Europa eine neue Regelung für alle Verkäufer:innen, die den Fulfillment-by-Amazon-Service (FBA) nutzen. Besonders erfreulich: Verloren gegangene Waren in Amazons Versandzentren sollen künftig automatisch und zum vollen Verkaufspreis erstattet werden.

Der Hintergrund

Was in den USA bereits Praxis ist, kommt nun auch nach Europa: Amazon führt ab dem 15. Januar 2025 in Deutschland eine neue Richtlinie für die Rückerstattung von FBA-Artikeln ein. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf abhanden gekommene Waren. Doch auch andere Teilbereiche sind von den Änderungen betroffen. Wir haben für euch die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:

  • Automatisierung und Transparenz

Amazon verspricht mit den Neuerungen eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Sobald ein Versandzentrum den Verlust eines Artikels meldet, wird der:die Online-Händler:in automatisch benachrichtigt und erhält eine Rückerstattung für den Artikel zum vollen Verkaufspreis. Den Status des Rückerstattungsprozesses können Verkäufer:innen dabei jederzeit über das Seller-Central einsehen.

  • Weniger Bürokratie, mehr Fokus aufs Geschäft

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Bearbeitungszeit für alle anderen manuellen Erstattungsanträge. Bisher hatten Händler:innen 18 Monate Zeit, um einen Antrag zu stellen. Künftig verkürzt sich diese Frist auf 60 Tage. Eine gründliche Warenprüfung ist daher im Interesse der Onlinehändler:innen.

  • Internationale Verkäufe: Neue Pflichtangaben

Auch für Online-Händler:innen, die ihre Waren international und somit grenzübergreifend handeln, gibt es wichtige Neuigkeiten: Ab Ende 2024 muss bei allen Artikeln, die nicht aus EU-Ländern importiert werden, das jeweilige Herkunftsland verpflichtend angegeben werden.

Fazit

Die neuen FBA-Richtlinien bringen Online-Händler:innen zahlreiche Vorteile. Vor allem die automatisierte Rückerstattung für verloren gegangene Waren ist eine Neuerung, die Online-Händler:innen Sicherheit bietet, Bürokratie abschafft und damit auch Zeit und Ressourcen einspart. Trotzdem bleibt abzuwarten, wie sich die Neuerungen in der Praxis bewähren.